Asbest
Asbestfasern stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Das Verbauen von Asbest ist seit 1990 verboten. In allen älteren Gebäuden muss also damit gerechnet werden, dass dieses gefährliche Material verbaut wurde.
Noch heute kommt es zu Erkrankungen und Todesfällen durch die Kontamination mit Asbest. Das muss nicht sein. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen, indem Sie frühzeitig, d.h. vor Beginn der Sanierungsarbeiten abklären, ob Asbest verbaut wurde. Denn eine unsachgemässe Entsorgung oder ungeschützte Arbeiten mit Asbest können schwerwiegende gesundheitliche Folgen wie Lungenkrebs, Asbestose oder Mesotheliome verursachen.
Lebenswichtige Regeln für den Umgang mit Asbest
Die Suva hat sechs lebenswichtige Regeln für den Umgang mit Asbest erarbeitet.
- Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
- Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheit Arbeiten einstellen!
- Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden.
- Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss Stand der Technik ausführen.
- Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und Entsorgen.
Wird eine dieser Regeln verletzt, sind die Arbeiten sofort zu stoppen, die Situation abzuklären und notwendige Massnahmen zu treffen.
Verdacht auf Asbest – Wie gehe ich vor?
Sie sanieren ein Gebäude, das vor 1990 erstellt wurde, möchten Ihr Badezimmer oder Ihre Küche umbauen oder planen eine Dachsanierung? Wir klären für Sie ab, ob in den Bauteilen Asbest vorhanden ist. Bei einer Inspektion vor Ort identifizieren wir verdächtige Stellen und Materialien, entnehmen eine Probe und lassen diese anschliessend im Labor analysieren. Sie erhalten ein Gutachten mit den Resultaten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Falls Schadstoffe gefunden wurden, wird nach der Sanierung der belasteten Baustoffe und Stellen eine Raumluftmessung durchgeführt.